Das dem Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zugrundeliegende Vorgehen ist in Zusammenarbeit mit im Hochschulrecht erfahrenen, deutschen Fachanwälten (Verwaltungsrecht) entwickelt worden. Es ermöglicht die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester in der Zahnmedizin. Hierdurch bietet sich für Sie eine notenunabhängige Chance auf den Studienplatz in der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule.
Die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester in der Zahnmedizin setzt einen Leistungserbringungs- und Anrechnungsablauf voraus, bei dem wir Sie kontinuierlich begleiten. Wir wissen was zu beachten ist und beraten Sie durch unsere Fachexpertise verlässlich und kompetent.
Das Bewerbungsverfahren zu einem höheren Fachsemester zielt auf freiwerdende Studienplätze in der Zahnmedizin ab. Bereits belegte Studienplätze werden wieder frei, weil Studenten das Studium vorzeitig abbrechen oder beispielsweise den Hochschulstandort wechseln. Zulassungschancen auf einen dieser freiwerdenden Studienplätze hat derjenige Bewerber, der einen bestimmten Mindestumfang von äquivalenten und anrechenbaren Studienleistungen und Studienzeiten vorweisen kann. Unter unserer Aufsicht studieren Sie in einem von uns ausgewählten und mit Ihnen abgestimmten, der Zahnmedizin artverwandten Studiengang in Deutschland 1 bis 2 Semester übergangsweise um die erforderlichen Studienleistungen zu sammeln. Dies bildet die Grundlage des Anrechnungs- und Bewerbungsverfahren, ist in seiner Gänze jedoch deutlich umfangreicher und komplexer.
Wir haben Kenntnis über eine Zahl an Universitäten und Studiengängen in Deutschland, in denen das problemlose und zügige Erbringen von äquivalenten Studienleistungen in einem notwendigen Mindestumfang gelingt. Tatsächlich eignen sich nur sehr wenige Studiengänge an ein paar Universitäten in Deutschland für dieses Vorgehen.
Unsere Beratung ist individuell auf Sie abgestimmt und Ihre Betreuung erfolgt über den ganzen Leistungserbringungs-, Anrechnungs- und Bewerbungsablauf hinweg.
Bei der Annahme unserer Klienten halten wir uns an ein bestimmtes und von uns bewusst begrenztes Kontingent um unsere hohe Betreuungsqualität halten zu können. Uns ist wichtig, dass Sie bei uns nicht als Nummer gehandelt werden sondern Ihre persönlichen Studienabsichten und -wünsche im Vordergrund stehen. Deswegen nehmen wir pro Semester auch nur eine begrenzte Zahl an Neuklienten an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch gehen wir gerne auf Sie und Ihre Fragen in aller Ruhe ein.
Das Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist in Zusammenarbeit mit im Hochschulrecht erfahrenen, deutschen Fachanwälten (Verwaltungsrecht) entstanden und bietet Ihnen eine notenunabhängige Chance auf Ihren Studienplatz.
Überlassen Sie uns das strategische Planen Ihres Anerkennungs- und Anrechnungsverfahrens. Sie können sich mit unserer Unterstützung auf das Erbringen notwendiger Studienleistungen konzentrieren.
Ihre Betreuung und einwandfreie Beratung steht für uns an erster Stelle. Durch unsere hohe Betreuungsqualität können wir Ihren persönlichen Studienabsichten und -wünschen optimal nachkommen.