NumerusClausus GmbH Düsseldorf, ohne nc studieren, Partnerkanzleien

Strategisch.
Kompetent.
Verlässlich.

Neben der Bewerbung zum höheren Fachsemester, bietet eine Studienplatzklage zum entsprechenden höheren Fachsemester, eine zusätzliche Chance auf Ihren Studienplatz in der Humanmedizin, Zahnmedizin und Psychologie, sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten.

Das mit unserer Partnerkanzlei erarbeitete Verfahren grenzt sich von einer regulären Studienplatzklage (1. FS) insofern ab, dass durch das vorherige Erbringen von äquivalenten und anrechenbaren Studienleistungen eine Bewerbung bzw. Studienplatzklage zu einem höheren Fachsemester ermöglicht wird. So wie bei der regulären Studienplatzklage zum 1. Fachsemester setzt auch die Studienplatzklage zum höheren Fachsemester eine Bewerbung an der Universität, an der der Studienplatz eingeklagt werden soll, voraus. Die Bewerbung erfolgt hier aber anders als bei der Bewerbung zum 1. Fachsemester nicht mehr über hochschulstart.de sondern erfolgt an der jeweiligen Universität selbst. Aus diesem Grund spielt Ihr Abiturdurchschnitt an den von uns für Ihre Bewerbung gewählten Universitäten auch keine Rolle mehr.

Im für die Bewerbung wichtigen Leistungserbringungs-, Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren betreuen und beraten wir Sie. Eine etwaige anschließende Studienplatzklage zum entsprechenden höheren Fachsemester wird durch eine Kanzlei Ihrer Wahl durchgeführt. Wir empfehlen hierbei unsere Partnerkanzlei, die bereits seit vielen Jahren erfolgreiche Studienplatzklagen für ihre Mandanten realisiert. Dazu beauftragen Sie neben uns, die von Ihnen mit der Durchführung einer Studienplatzklage zum entsprechenden höheren Fachsemester gewählte Kanzlei zu deren Konditionen separat. Sollten Sie bei der Wahl der entsprechenden Kanzlei Präferenzen haben, gibt es auch hier die Möglichkeit flexibel auf Sie einzugehen.

Unser Partneranwalt ist im Bereich des Hochschulrechts erfahren und hat über viele Jahre hinweg erfolgreiche Studienplatzklagen in die drei Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Psychologie geführt.

Bei der Annahme unserer Klienten halten wir uns an ein bestimmtes und von uns bewusst begrenztes Kontingent um unsere hohe Betreuungsqualität halten zu können. Uns ist wichtig, dass Sie bei uns nicht als Nummer gehandelt werden sondern Ihre persönlichen Studienabsichten und -wünsche im Vordergrund stehen. Deswegen nehmen wir pro Semester auch nur eine begrenzte Zahl an Neuklienten an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch gehen wir gerne auf Sie und Ihre Fragen in aller Ruhe ein.

Partnerkanzleien, Partnerkanzlei

Das unserem Verfahren zugrundeliegende Vorgehen macht Ihren Abiturdurchschnitt überflüssig. Es gibt keinen NC mehr, der Ihnen den Weg zu Ihrem Wunschstudium versperrt.

Partnerkanzleien, Partnerkanzlei

Hat die Bewerbung zum höheren Fachsemester Ihnen bereits einen Studienplatz erfolgreich zugeteilt, entfällt eine etwaige Studienplatzklage natürlich.

NumerusClausus

Wir limitieren unsere Klientenzahl bewusst, um unsere hohe Betreuungsqualität zu halten und optimal auf Sie und Ihre Studienwünsche und -absichten eingehen zu können.

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